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Juni 2012

EURORDIS veröffentlicht Fragen&Antworten (Q&A) zur Unterstützung von Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung


Zum besseren Verständnis der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und zur Sicherstellung, dass ihre Umsetzung in den jeweils nationalen Verordnungen positiv für Patienten mit seltenen Krankheiten ausfällt, stellte EURORDIS diesbezüglich ein Dokument mit Fragen und Antworten zusammen.

Das Dokument betrachtet die für die Inanspruchnahme von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wichtigsten Aspekte und fasst diese in 21 Punkten zusammen. Zum Beispiel werden Fragen hinsichtlich der Höhe der Kostenübernahme, der Notwendigkeit einer Vorauszahlung bzw. einer vorherigen Genehmigung und möglicher Ablehnungsgründe beantwortet. Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen wie: „Kann ich Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in Anspruch nehmen, falls die Behandlung nicht in meinem eigenen Land zur Verfügung steht? Wo finde ich Informationen über Gesundheitsdienste in anderen Mitgliedsstaaten? Habe ich Anspruch auf Rückerstattung von Reise und Unterbringungskosten?“ (Lesen Sie die Fragen und Antworten)

Die Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wurde offiziell im März 2011 verabschiedet. Ziel ist es, Patienten bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Rückerstattung von Gesundheitsdienstleistungen, die sie in einem anderen EU-Land in Anspruch genommen haben, zu unterstützen. Dies ist besonders wichtig für Patienten mit seltenen Krankheiten, denen vor Ort nicht die notwendigen Pflegedienstleistungen geboten werden oder die Zugang zu Expertenzentren in anderen Ländern benötigen.

Die Frist für die Mitgliedsstaaten, diese Richtlinie in nationale Verordnungen umzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, ist Oktober 2013. Während dieser Zeit können Patienten und Patientenorganisationen das Recht jedes EU-Bürgers auf Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedsstaat geltend und bei der Umsetzung dieser Richtlinie ihre Stimmen hörbar machen.

Beim EURORDIS Mitgliedertreffen im Mai präsentierte Nathalie Chaze, Vertreterin der Direktion für Gesundheit der Europäischen Kommission, einen Überblick über die EU-Richtlinie. Auch diskutierten Patientenvertreter unter Betrachtung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Belgien, der Niederlande und Luxemburgs, warum und wie eine Patientenorganisation diesen Prozess beeinflussen sollte. (Schauen Sie sich die Präsentationen an!)

Falls Sie die EURORDIS‘ Q&As in Ihrer eigenen Sprache erhalten möchten, fragen Sie bitte nach unter: eurordis@eurordis.org

Weitere Informationen:

Lesen Sie den vollständigen Text der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung!

Lesen Sie einen Artikel von Yann Le Cam, in welchem er beschreibt, wie die Richtlinie Patientenmobilität und engere Zusammenarbeit im Bereich seltene Krankheiten fördern wird (Public Service Review: Europäische Union: Ausgabe 22)!

Schauen Sie sich das Video-Testimonial einer Klinikerin des Expertenzentrums für Epidermolysis Bullosa in Österreich auf der Fachkonferenz zum Tag der Seltenen Krankheit 2011 an!

 

Übersetzer:

Peggy Strachan

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