Der Vorschlag zur EU-Datenschutzverordnung verzögert sich.
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Der Vorschlag für die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten verzögert sich aufgrund von öffentlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den für das Rechtsetzungsverfahren verantwortlichen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Der von dem EU-Abgeordneten Philipp Albrecht (Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, Deutschland) erstellte und am 16. Januar 2013 veröffentlichte Berichtsentwurf löste Kontroversen aus und führte zu grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten, welche die Verabschiedung dieser neuen Verordnung verzögern.
EURORDIS und EPI-RARE (die Europäische Plattform für Patientenregister für seltene Krankheiten), organisieren zusammen mit der EU-Abgeordneten Marielle Gallo (Fraktion der Europäischen Volkspartei, Frankreich), die an den Debatten zum Datenschutz beteiligt ist, eine Lunch-Debatte zum Thema Datenschutz und medizinische Forschung, welche am 26. September 2013 im Europäischen Parlaments in Brüssel stattfindet.
Einige im Berichtsentwurf zur Datenschutzverordnung vorgeschlagene Maßnahmen werfen ernsthafte Bedenken in der Gemeinschaft von Patienten mit seltenen Krankheiten auf, da sie die Forschung im Bereich der seltenen Krankheiten behindern und weitere Hindernisse für den Austausch und die Nutzung der bereits begrenzten Daten schaffen würden. Im März 2013 veröffentlichte EURORDIS mit Unterstützung von allen relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und medizinischen Gruppen in Europa sowie Organisationen in Australien, Kanada, Neuseeland und den USA eine Gemeinsame Stellungnahme. Diese fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dringend auf, sicherzustellen, dass der neue vorgeschlagene Regulierungsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten die medizinische Forschung, insbesondere die Forschung im Bereich der seltenen Krankheiten, nicht behindert. Aufgrund der niedrigen Prävalenz von seltenen Krankheiten sind das Zusammentragen von Informationen und die optimale Nutzung der begrenzt verfügbaren Daten besonders wichtig. Die gemeinsame Stellungnahme ruft zur Klärung und Stärkung von konkreten Bestimmungen auf, um einen produktiven europäischen Regulierungsrahmen für die Gesundheitsforschung zu schaffen und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Zusätzlich zur gemeinsamen Stellungnahme veröffentlichte EURORDIS zum besseren Verständnis dieser komplexen Thematik ein Dokument mit Fragen und Antworten.
Ziel der EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 (Richtlinie 95/46/EG) ist die Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten (Binnenmarkt) sowie die wirksame Umsetzung des Grundrechtes natürlicher Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Während die Grundsätze der Richtlinie von 1995 heute genauso wie vor 18 Jahren gelten, müssen die aktuellen Regeln aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie und in der Medizin aktualisiert werden. Auch lässt der aktuelle Regulierungsrahmen aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie jedes Mitgliedstaates auf nationaler Ebene Fragmentierungen innerhalb der EU zu. Dies wiederum führt abhängig vom Wohnort zu einem uneinheitlichen Schutzumfang für personenbezogene Daten.
EURORDIS begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung, welche auf höherer Ebene als eine Richtlinie Anwendung findet und somit direkt und unmittelbar auf die nationalen Regulierungsrahmen anwendbar wäre. Insbesondere begrüßt EURORDIS eine Verordnung, die die vielen Fortschritte der Technologie in den Bereichen Kommunikation, Medizin und Bioinformatik berücksichtigt. Jedoch möchte EURORDIS die Verlangsamung der medizinischen Forschung durch die Einführung von unverhältnismäßigen Maßnahmen zum Datenschutz verhindern und ruft zur Aufnahme konkreter Bestimmungen in die neue Verordnung zur Vereinfachung der Erhebung und des Austausches von Daten zu seltenen Krankheiten zur besseren Diagnose und Behandlung von seltenen Krankheiten auf.
Nach den Debatten des LIBE-Ausschusses (bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) im Europäischen Parlament in diesem Jahr wird basierend auf Kompromissänderungsanträgen, die durch den Berichterstatter und EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht in Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern ausgearbeitet werden, mit einer Abstimmung Anfang Oktober 2013 gerechnet. EURORDIS tauscht sich regelmäßig mit den Berichterstattern aus, um die für Menschen mit seltenen Krankheiten relevanten Fragen zu adressieren und sich gleichzeitig für angemessene Kompromissänderungsanträge einzusetzen.
Die europäische Gemeinschaft von Patienten mit seltenen Krankheiten hofft, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Schutz medizinischer Forschung in der EU für diese Verordnung erreicht werden kann.
Übersetzer: Peggy Strachan